Übergangsregelung in § 27 Abs. 19 UStG zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen verfassungsgemäß

Das FG Niedersachsen entschied, dass § 27 Abs. 19 UStG als verfahrensrechtliche Sondervorschrift zu § 174 Abs. 3 AO (widerstreitende Steuerfestsetzung) zu verstehen sei und nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Rückwirkungsverbot verstoße (Az. 5 K 80/15).
Quelle: Übergangsregelung in § 27 Abs. 19 UStG zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen verfassungsgemäß