Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand – Anwendungsfragen des § 2b UStG

Das BMF erläutert die Konsequenzen, die sich aus der durch § 2b UStG ab 01.01.2017 neu geregelten Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und der Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG ergeben (Az. III C 2 – S-7107 / 16 / 10001).
Quelle: Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand – Anwendungsfragen des § 2b UStG