Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2016 bekannt gegeben (Az. III C 3 -S-7492 / 07 / 10001).
Quelle: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut