Umsetzung der Kassensicherungsverordnung

Die Bundesregierung teilt mit, dass sie davon ausgeht, dass zum 30.09.2020 keine cloud-basierte technische Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Aufzeichnungssysteme und digitalen Grundaufzeichnungen von Kassensystemen am Markt zur Verfügung stehen wird.
Quelle: Umsetzung der Kassensicherungsverordnung