Ungarische Kraftfahrzeugsteuer mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei nicht vereinbar

Die ungarische Kraftfahrzeugsteuer ist mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei nicht vereinbar. Diese Steuer stellt eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie Zölle dar, die nach dem Assoziierungsabkommen verboten ist. So entschied der EuGH (Rs. C-65/16).
Quelle: Ungarische Kraftfahrzeugsteuer mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei nicht vereinbar