Verluste aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig

Das FG Hamburg hat entschieden, dass ein Verlust aus der Veräußerung eines unentgeltlich erworbenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft – § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG – steuerlich zu berücksichtigen ist, sofern der Rechtsvorgänger den Anteil mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben und gehalten hatte (Az. 2 K 258/14).
Quelle: Verluste aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig