Versteuerung eines aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheids gezahlten Zuschusses für eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass eine Gesellschaft, die eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung vornimmt – welche sich an Bezieher von Arbeitslosengeld richtet und für diese unentgeltlich ist – und dafür aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheides Zuschüsse von der öffentlichen Hand erhält, durch die Durchführung der Maßnahme eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung gegenüber dem Zuschussgeber erbringt (Az. 4 K 46/16).
Quelle: Versteuerung eines aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheids gezahlten Zuschusses für eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung