Vom Nießbraucher übernommene Tilgungs- und Zinsleistungen mindern den Wert des Nießbrauchs

Laut FG Münster ist bei der Wertermittlung eines Nießbrauchs für Zwecke der Schenkungssteuer die vom Nießbraucher übernommene Verpflichtung zur Zahlung von Tilgungen und Schuldzinsen mindernd zu berücksichtigen (Az. 3 K 2711/13 Erb).
Quelle: Vom Nießbraucher übernommene Tilgungs- und Zinsleistungen mindern den Wert des Nießbrauchs