Vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2020

Das BMF hat die vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2020 bekannt gegeben (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10030 :015).
Quelle: Vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2020