Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Lamborghini Aventador

Das FG Hamburg hatte über den Vorsteuerabzug für die Anschaffung eines Lamborghini Aventador (Bruttokaufpreis 298.475 Euro) durch ein Reinigungsunternehmen zu befinden. Es hat jeglichen Vorsteuerabzug verneint, weil es sich bei den Aufwendungen ihrer Art nach um unangemessenen Repräsentationsaufwand handele (Az. 2 K 116/18).
Quelle: Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Lamborghini Aventador