Wegen Bulimie erhöhte Lebensmittelkosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Das FG Münster hat entschieden, dass durch eine „Ess-Brech-Sucht“ (Bulimie) verursachte erhöhte Lebensmittelkosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind (Az. 12 K 302/17).
Quelle: Wegen Bulimie erhöhte Lebensmittelkosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen