Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter sind steuerpflichtig

Das FG Münster entschied, dass Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt und damit nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind (Az. 6 K 3334/17).
Quelle: Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter sind steuerpflichtig