Zinsbesteuerung im Ansässigkeitsstaat

Die Besteuerung von im Inland gezahlten Zinsen auf Kapitaleinkünfte soll für beschränkt Steuerpflichtige besser im Ansässigkeitsstaat erfolgen. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (18/7815) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7611) heißt, verfolgt sie das Ziel einer “zutreffenden Einmalbesteuerung”.
Quelle: Zinsbesteuerung im Ansässigkeitsstaat