Zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Streubesitzdividenden

Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Streubesitzdividenden gemäß § 8b Abs. 4 KStG i. d. Fassung des EuGH-Umsetzungsgesetzes vom 21.03.2013 bestehen – lediglich – Bedenken. So das FG Hamburg (Az. 1 K 87/15).
Quelle: Zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Streubesitzdividenden