Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrari

Laut FG Baden-Württemberg ist ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ausgeschlossen, da diese Aufwendungen die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren und unangemessen sind (Az. 1 K 3386/15). Quelle: Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrari

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Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden in weiten Teilen rechtmäßig

Das OVG Sachsen entschied, dass die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden vom 7. Mai 2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29. Oktober 2015 im Wesentlichen rechtmäßig ist (Az. 5 C 4/16). Quelle: Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden in weiten Teilen rechtmäßig

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Frühere Bekanntgabe der Umsatzsteuererklärungsvordrucke

Durch die frühe Bekanntgabe der Umsatzsteuererklärungsvordrucke ermöglicht das BMF insbesondere Unternehmern, die ihr Unternehmen im laufenden Jahr einstellen und danach zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung innerhalb von einem Monat verpflichtet sind, bereits den für das entsprechende Kalenderjahr gültigen Vordruck zu verwenden. Die Ausnahmeregelung nach Abschn. 18.1 Abs. 2 Satz 2 UStAE entfällt daher ab 01.01.2017. Quelle: […]

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