SEPA

Mit SEPA wird das Ziel verfolgt, im Europäischen Wirtschaftsraum einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum für Eurozahlungen zu schaffen. In diesem Zahlungsverkehrsraum soll nicht mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden werden.

Mit der europäischen SEPA-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012) und den von der europäischen Kreditwirtschaft entwickelten Zahlverfahren (SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschriften) werden die bestehenden Unterschiede in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union überwunden. Der bargeldlose Euro-Zahlungsverkehr kann dadurch grenzüberschreitend einfacher, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.

Begriffsbestimmung

SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Allgemeines

Mit dem Euro-Bargeld besteht bereits seit über zehn Jahren eine gemeinsame Währung und damit ein einheitliches Zahlungsmittel in Europa. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr existierten hingegen bislang 28 unterschiedliche Systeme. Dies ist nicht nur ineffizient, sondern führt auch dazu, dass der europäische Binnenmarkt mit einheitlichen Produkten und einheitlicher Infrastruktur unvollendet bleibt.

Die europäische SEPA-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012) harmonisiert den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum und führt dazu, dass inländische Überweisungen und Lastschriften bis zum 1. Februar 2014 durch die von der europäischen Kreditwirtschaft entwickelte SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift abgelöst werden.

Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch SEPA nicht viel. Ihre Bankleitzahl und Kontonummer wird durch die IBAN ersetzt. Die IBAN setzt sich zusammen aus der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer. Vorangestellt wird das Länderzeichen „DE“ sowie eine zweistellige Prüfziffer. Ansonsten müssen sie sich um nichts kümmern. Daueraufträge zum Beispiel für Gehalt und Miete werden automatisch umgestellt. Hat der Bürger eine Lastschrift erteilt, zum Beispiel zum Einzug der KfZ-Steuer, der GEZ-Beiträge oder der Strom- und Telefonentgelte, dann gilt diese automatisch als SEPA-Lastschrift weiter. Darüber wird er von demjenigen, dem er die Lastschrift erteilt hat informiert.

Unternehmen und Vereine müssen vor allem ihre Lastschriften umstellen. Zwar gelten die „alten“ Einzugsermächtigungen als SEPA-Mandate weiter und es müssen keine neuen Mandate eingeholt werden. Um weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können benötigen sie jedoch eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese wird von der Deutschen Bundesbank elektronisch vergeben (www.bundesbank.de). Lastschrifteinreicher sollten zudem mit ihrem IT-Dienstleister besprechen, ob die Betriebssoftware modernisiert werden muss, da die neuen SEPA-Verfahren über ein spezifisches Datenformat verfügen. Schlussendlich sollten Lastschrifteinreicher ihre Kunden (Zahler) bei Gelegenheit über die Umstellung der Lastschrift unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und einer Mandatsreferenz informieren.

Historische Entwicklung

Die Idee eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums reicht in die 90er Jahre zurück. Einen ersten Aufschlag machte der europäische Gesetzgeber mit der so genannten Überweisungsrichtlinie. Mit dieser sollte mehr Transparenz über die Entgelte und Abwicklungskonditionen geschaffen werden. Im Jahr 2001 wurden dann für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen einheitliche Rahmenbedingungen in der Preisverordnung festgelegt, die 2009 überarbeitet wurde. Mit der Zahlungsdiensterichtlinie aus dem Jahr 2007 wurden dann europaweit einheitliche aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Bestimmungen für den Zahlungsverkehr geschaffen.

Parallel dazu hat sich die europäische Kreditwirtschaft aktiv für einen gemeinsamen europäischen Zahlungsverkehrsraum eingesetzt So wurde im Jahr 2002 der Europäische Zahlungsverkehrsrat (European Payments Council – EPC) von der europäischen Kreditwirtschaft gegründet. Der EPC hat die SEPA-Zahlungsinstrumente SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlung sowie die entsprechenden Standards in den SEPA-Regelwerken (Rulebooks und Implementation Guidelines) definiert.

Die meisten Kreditinstitute bieten die SEPA-Überweisung seit Januar 2008 und die SEPA-Lastschriften seit November 2009 auf dem europäischen Markt an.

Mit der europäischen SEPA-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012) wurde im März 2012 ein für alle Zahlungsverkehrsteilnehmer verbindliches Enddatum für nationale Überweisungen und Lastschriften festgelegt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen