BEGIN:VCALENDAR VERSION:2.0 PRODID:-//wp-events-plugin.com//5.981//EN TZID:Europe/Berlin X-WR-TIMEZONE:Europe/Berlin BEGIN:VEVENT UID:1016@steuerberater-kempf.de DTSTART;VALUE=DATE:20250725 DTEND;VALUE=DATE:20250726 DTSTAMP:20240510T144150Z URL:https://www.steuerberater-kempf.de/steuertermin/zusammenfassende-meldu ng-innergemeinschaftliche-leistungen-3-quartal-2025/ SUMMARY:Zusammenfassende Meldung Innergemeinschaftliche Leistungen 3. Quart al 2025 DESCRIPTION:Die Zusammenfassende Meldung Innergemeinschaftliche Leistungen 3. Quartal 2025 sind fällig am 25.07.2025 - Wer innerhalb der Europäisch en Union (EU) so genannte innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistung en erbringt oder Dreiecksgeschäfte ausübt\, muss diese seit 2010 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Sie müssen die zusammenfasse nde Meldung immer in dem Zeitraum abgeben\, in dem Sie die Lieferung oder die sonstige Leistung erbracht haben. Der Zahlungszeitpunkt ist unerheblic h. Die Zusammenfassende Meldung Innergemeinschaftliche Leistungen ist je weils zu tätigen für die drei Monate des vorhergegangenen Quartals. END:VEVENT END:VCALENDAR