Arbeitnehmer

Wann lohnt es sich, als Arbeitnehmer eine Steuererklärung zu machen bzw. wann ist die Abgabe Pflicht?

Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmern

Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch den Lohnsteuerabzug erhoben. Da jedoch die erhobene Lohnsteuer nicht immer der eigentlichen Einkommensteuer entspricht, hat der Gesetzgeber in § 46 EStG eine Reihe von Fällen aufgeführt, in denen der Bürger zwingend eine Steuererklärung abgeben muss.

Arbeitnehmer sind z.B. verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie neben den Einkünften aus der angstellten Tätigkeit Einkünfte aus z.B. Vermietung und Verpachtung haben. Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen können zur Veranlagung verpflichten, wenn noch kein abgeltender Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen wurde.

Weiter können Abfindungen, Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und andere Tatbestände zur Pflichtveranlagung führen.

Freiwillige Veranlagung bei Arbeitnehmern

Auch wenn Arbeitnehmer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann es sich durchaus lohnen, eine Steuererklärung abzugeben.

Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn man einen langen Arbeitsweg hat, nur einen Teil des Jahres Einkünfte hatte oder man sonst hohe Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel etc.) zu tragen hatte.
Auch Krankheitskosten, Unterhaltsleistungen für (Ex-)Ehegatten, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen u.ä. können zu Erstattungen führen.

Achtung: Der Anspruch auf Erstattung entfällt nach vier Jahren.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns!