Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Definition Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine gewerbliche Betriebe, sowie Vereine. Um den Gewinn nach der Methode der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln, sind folgende Gewinn-, bzw. Umsatzgrenzen festgelegt:

Gewinngrenze / Umsatzgrenze

Unternehmer max. Gewinn max. Umsatz
Freiberufler
Gewerbliche Unternehmen,
Ich-AGs, Vereine
50.000 € / Jahr 500.000 € / Jahr

Zufluss- und Abflussprinzip

Für die Einnahme-Überschuss-Rechnung gilt das Zufluss- und Abflussprinzip. Nur die Einnahmen und Ausgaben sind zu erfassen, die tatsächlich eingenommen bzw. gezahlt wurden, also der Zugang bzw. Abgang vom Bankkonto (oder Kasse). Damit unterscheidet sich diese Art der Gewinnermittlung wesentlich von der periodengerechten Bilanzierung.

Ausnahmen

Ausnahmen vom Zufluss- und Abflussprinzip gibt es z.B. bei folgenden Punkten:

  • Anschaffung von Anlagevermögen
  • ständig wiederkehrende Zahlungen innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem 01.01. eines Jahres.

Die Umsatzsteuer wird bei ausgehenden Rechnungen als gesonderter Posten gebucht, ebenso die Vorsteuer bei eingehenden Rechnungen. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung kann man nun wählen, ob die Vorsteuer bei Rechnungseingang oder erst bei tatsächlicher Zahlung angesetzt wird.

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