Lohnabrechnung

Als Ihr Steuerberater in Köln übernehmen wir gerne Ihre Lohnabrechnung (auch Baulohn) und das Erstellen der Entgeltbescheide.

Wir rechnen Ihnen  ganz genau aus, wieviel Sie an Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu bezahlen haben, welcher Anteil an Kranken-, Renten- und Pfelgeversicherung anfällt und wieviel Ihr Arbeitnehmer tatsächlich netto erhält. Die Lohnabrechnung hat eine Vielzahl an Angaben zu enthalten, mit uns sind Sie stets auf dem neuesten Stand.

Als Ihr Steuerberater in Köln übernehmen wir gerne die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Unternehmen – vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Branchenabhängig – und wenn Sie möchten – übernehmen wir die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung Ihrer Angestellten.

Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite

Abrechnung des Arbeitsentgelts

Nach §108 GewO ist in Deutschland dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese Abrechnung muss zumindest Angaben zum Abrechnungszeitraum und zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. In Bezug auf die Zusammensetzung sind zumindest Angaben zu Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen und sonstigen Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschläge oder geleistete Vorauszahlungen erforderlich.

Entgeltbescheinigung

Die vom Bundestag beschlossene und am 01.Juli 2013 in Kraft getretene Entgeldbescheinigungsverodnung  regelt im Einzelnen, welche Angaben eine Entgeltbescheinigung nach dem Sozialgesetzbuch aufweisen muss. Ziel ist die “normierte Entgeltbescheinigung”, um den Sozialleistungsträgern bundesweit einheitliche Angaben zur Verfügung zu stellen und der Wegfall der bisher gesondert zu erstellenden Verdienstbescheinigung.

  • Arbeitgeber-Daten: Name, Anschrift
  • Arbeitnehmer-Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Versicherungsnummer des Arbeitnehmers (SGB §147)
  • Beschäftigungsbeginn
  • Beschäftigungsende
  • Abrechnungszeitraum
    • Abrechnungszeitraum
    • Sozialversicherungstage
    • Steuertage
  • Steuermerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Steuer-ID)
  • Beitragsgruppenschlüssel
  • ggf. Beitragszuschlag Kinderlose
  • ggf. Gleitzone
  • ggf. Mehrfachbeschäftigung

Darüber hinaus gilt für die Entgeltbescheinigung eine Mindestdarstellung der Entgeltbestandteile

  • Be- und Abzüge etc.
    • Bezüge und Abzüge
    • Beiträge/AG-Zuschüsse freiwillige/private KV/PV
    • AG-Anteil berufsständische Versorgungseinrichtung
  • Bruttoauswirkung
  • Laufende/einmalige Bezüge
  • Saldo der Bezüge
  • Steuerpflichtiger Arbeitslohn
  • Sozialversicherungsbruttoentgelt
  • Gesamtbruttoentgelt
  • Gesetzliche Abzüge
  • LSt, KiSt, Solidaz
  • SV-Beiträge Arbeitnehmer
  • Nettoentgelt
  • Arbeitgeberzuschuss KV/PV etc.
  • Be-, Abzüge, Verrechnungen/Einbehalte
  • Auszahlungsbetrag
  • Besonderheiten Gesamtbruttoentgelt
  • Erhöhende Werte
  • Entgeltaufstockung ATZ
  • Geldwerte Vorteile
  • Zuschüsse EEL
  • Mindernde Werte
  • Übernommene AG-Leistungen
  • Wertguthaben
  • Weder erhöhend noch mindernd
  • Entgeltumwandlungen
  • Beiträge Zukunftssicherung
  • Kennzeichnung
  • Verfahren

Als Ihr Steuerberater in Köln übernehmen wir gerne die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Unternehmen und erstellen die Entgeltbescheinigungen nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns!