Hauskauf / Hausverkauf

Steuer bei Hausverkauf

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, müssen Sie ggf. steuerliche Aspekte berücksichtigen, denn grundsätzlich sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig (§ 23 EStG).

Nach Absatz 1.1 gilt dies entsprechend für Grundstücke, Gebäude und Eigentumswohnungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.

Wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist oder Sie das Haus selbst genutzt haben (siehe Sonderregelung Eigennutzung unten), müssen Sie keine Steuer beim Hausverkauf bezahlen.

Beachten Sie die Spekulationsfrist beim Hausverkauf

Beim Hausverkauf beträgt die Spekulationsfrist, wie bei allen Grundstücksgeschäften, 10 Jahre. Wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen, ist der mögliche Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung  nicht zu versteuern. Das Datum der Beurkundung der jeweiligen Kaufverträge ist hierbei maßgebend.

Steuer bei Hausverkauf – Sonderregelung Eigennutzung

Bei kompletter oder zeitweiser Selbstnutzung der Immobilie liegt jedoch eine Ausnahme vor:

Nach §23 EStG 1.1 fällt keine Steuer beim Verkauf von Häusern oder Wohnungen an, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Diese Regelung gilt auch für angebrochene Kalenderjahre, sowie für selbstgenutzte Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen.

Wie viel Steuern Sie beim Hausverkauf zu entrichten haben hängt von mehreren Faktoren ab, die wir am besten im persönlichen Gespräch erörtern.

Grunderwerbsteuer beim Hauskauf

Auch beim Erwerb einer Immobilien werden Steuern fällig. Lag der Grunderwerbsteuersatz im Jahr 2006 noch einheitlich bei 3,5%, so haben mittlerweile alle Bundesländer bis auf Bayern und Sachsen diesen Steuersatz auf im Schnitt knapp über 5% angehoben, in manchen Bundesländern werden sogar bis zu 6,5% veranschlagt.

Wir beraten Sie gerne

Wenn Sie überlegen, eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen sollten Sie deswegen auch einen Termin mit Ihrem Steuerberater machen.