Definition
Als Jahresabschluss bezeichnet man die (je nach Rechtsform) zu erstellende Jahresbilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Der Jahresabschluss ist der nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellende rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres.
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Aufstellungsgrundsatz für den Jahresabschluss
Gemäß HGB §243 hat der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bzw. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung zu entsprechen, er muss klar und übersichtlich sein, und ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.
Aufbewahrungsfrist für den Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann bzw. dem persönlich haftenden Gesellschafter zu unterzeichnen und muss zehn Jahre aufbewahrt werden.
Für Kapitalgesellschaften verlangt der Gesetzgeber (HGB §264), dass der Jahresabschluss ein aussagekräftiges Bild der tatsächlichen Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt.
Hierzu sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge im Jahresabschluss auszuweisen.
Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses
Nach HGB §242 haben grundsätzlich alle Kaufleute einen Jahresabschluss aufzustellen.
Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss ist spätestens 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungspflicht gilt für:
- alle Kapitalgesellschaften, wie etwa GmbHs (HGB §325)
- offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (HGB §264a)
- Genossenschaften
- Unternehmen der Öffentlichen Hand
Gesetzliche Fristen zur Aufstellung des Jahresabschlusses
Kleine Kapitalgesellschaften (HGB §267) haben den Jahresabschluss innerhalb der ersten 6 Monate des neuen Geschäftsjahrs zu erstellen (HGB §264). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (HGB §267) haben den Jahresabschluß und den Lagebericht in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen.
Weitere Verwendung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluß wird u.A. von Banken gerne als Grundlage für Gespräche zur Kreditvergabe verlangt.