Durch ihr breites Aufgabenspektrum stellen die Finanzämter diejenige Steuerverwaltungsebene dar, zu der der Steuerpflichtige im Besteuerungsverfahren den meisten Kontakt hat. Als Steuerpflichtiger gelten dabei alle natürlichen und juristischen Personen, die durch ein Steuerrechtsverhältnis verpflichtet sind (§ 33 Abgabenordnung – AO). Sie haben in der Regel eine Steuererklärung abzugeben. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus den Einzelsteuergesetzen (z. B. §§ 25, 46 Einkommensteuergesetz – EStG) oder wenn das Finanzamt den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert. In der Steuererklärung müssen alle steuerlich relevanten Sachverhalte vollständig und wahrheitsgemäß erklärt werden.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen