Investmentsteuer

Hier stehen fachliche Informationen zum Investmentsteuerrecht zur Verfügung. Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und insbesondere BMF-Schreiben, die zwar nur an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind. BMF-Schreiben werden für eine Übergangszeit, nämlich bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt bzw. im Regelfall längstens bis zu drei Monaten auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen eingestellt. Ausgewählte BMF-Schreiben sind auch länger hier verfügbar. Die Löschung von BMF-Schreiben im Internetangebot bedeutet nicht, dass diese damit aufgehoben wären. Ein Anspruch auf die Veröffentlichung, Herausgabe oder Zusendung von etwaigen vorhandenen, aber hier nicht oder nicht mehr eingestellten BMF-Schreiben besteht nicht. Das Investmentsteuergesetz, das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und weitere relevante Gesetze und Verordnungen dazu stehen im Internetportal Gesetze im Internet bereit.

Die Abwicklung des allgemeinen Besteuerungsverfahrens im Bereich des Investmentsteuerrechts obliegt den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden. Das Bundesministerium der Finanzen darf keine Auskünfte zu Rechtsfragen oder steuerlichen Einzelfällen erteilen. Bei Fragen zu Formularen und Vordrucken beachten Sie bitte die Hinweise in der Servicerubrik Formulare / Vordrucke.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen