Als Fahrschule oder Fahrlehrer stehen Sie vor besonderen steuerlichen Herausforderungen: Von der Frage, ob Ihre Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig oder steuerfrei ist, über die Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem bis hin zur optimalen Absetzung Ihrer Fahrzeuge und Betriebsausgaben. Mit einer spezialisierten Steuerberatung stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorteile nutzen, Fehler vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Besonderheiten für Fahrschulen & Fahrlehrer
Umsatzsteuer – nicht alles ist gleich
- Normale Führerscheinausbildung (z. B. Klasse B/BE): in der Regel umsatzsteuerpflichtig (19 %).
- Berufliche Klassen & Module (z. B. C/CE/D + BKrFQG): unter Umständen steuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG – aber nur mit entsprechender Bescheinigung.
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): möglich bei geringen Umsätzen.
- Ist-Besteuerung (§ 20 UStG): Liquiditätsvorteil, da erst bei Zahlung die Steuer fällig wird.
Ein Steuerberater prüft, welche Umsätze steuerfrei gestellt werden können und wie Sie die USt optimal gestalten.
Freiberufler oder Gewerbetreibender?
- Einzel-Fahrlehrer: Kann als freiberuflich gelten, wenn eigenverantwortlich unterrichtet wird → keine Gewerbesteuer.
- Fahrschulbetrieb mit mehreren Angestellten oder Organisation ohne eigene Unterrichtstätigkeit: gilt als gewerblich → Gewerbesteuerpflicht.
Wir analysieren Ihre individuelle Tätigkeit und sichern die steuerlich richtige Einordnung.
Fahrzeuge und Betriebsausgaben optimal nutzen
- Absetzung für Abnutzung (AfA) für Fahrschulfahrzeuge
- Privatnutzung korrekt versteuern (1 %-Regelung oder Fahrtenbuch)
- Leasing, Sprit, Versicherung, Reparaturen als Betriebsausgaben
- Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) für geplante Fahrzeuganschaffungen
Wir sorgen dafür, dass Ihre Fuhrparkkosten steuerlich optimal berücksichtigt werden.
Gewinnermittlung & Buchführung
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG für kleinere Betriebe
- Bilanzierungspflicht bei Überschreiten von Umsatz-/Gewinngrenzen
- Besonderheiten bei Ratenzahlungen von Fahrschülern und zeitlich gestreckten Umsätzen
Warum ein spezialisierter Steuerberater für Fahrschulen wichtig ist
- Sicher durch komplexe Umsatzsteuerregeln
- Optimale Steuerlast durch richtige Rechtsformwahl
- Rechtssichere Abrechnung von Fahrzeugen & Privatnutzung
- Prüfung und Nutzung steuerlicher Vergünstigungen (IAB, Sonder-AfA, GWG)
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Fragen der Finanzverwaltung
Sie führen eine Fahrschule oder arbeiten als Fahrlehrer?
Wir kennen die steuerlichen Besonderheiten Ihrer Branche. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Steuerlast optimieren und rechtliche Stolperfallen vermeiden.
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