Handwerkerkosten in der Steuererklärung

Kann ich Handwerkerkosten in der Steuererklärung absetzen?

Jeder Hausbesitzer hat in einer gewissen Regelmäßigkeit die Handwerker im Haus und sei es nur zur vorgeschriebenen Wartung von Thermen und Heizungen. Handwerkerkosten sind in einer Höhe von 1.200 Euro pro Haushalt im Jahr absetzbar – Wichtig hierbei ist, dass nur die entstandenen Arbeitskosten (Anfahrt, Arbeitsstunden Meister & Gesellen vor Ort) von der Steuerschuld abziehbar sind, nicht die Materialkosten!

Wer darf Handwerkerkosten in der Steuererklärung absetzen?

20 Prozent des Arbeitslohns der Handwerker dürfen Sie Ihrer Steuererklärung absetzen, bis zu einer Summe von maximal 1200,- €. Dies gilt allerdings nur für die selbstgenutzte Eigentumswohnung oder das selbst bewohnte Eigenheim. Als Mieter können Sie jedoch Teile Ihrer Nebenkostenabrechnung geltend machen, während für Vermieter wiederrum andere Regeln gelten. Wir beraten Sie hierzu gerne!

Welche Handwerkerleistungen sind abzugsfähig?

Handwerkerkosten dürfen nur dann von der Steuerschuld abziehen, wenn die Arbeiten der Handwerker dem Erhalt oder der Renovierung dienen. Hierzu gehören beispielsweise auch die kompletten Schornsteinfegerkosten! Nicht abzugsfähig sind Handwerkerleistungen, die etwas neues schaffen. Das Finanzamt erkennt in der Steuererklärung nur den Steuerabzug solcher Kosten an, die dem Handwerker überwiesen wurden, keine Barzahlungen. Auch nicht mit korrekter Quittung.

Wir helfen Ihnen bei Ihrer Steuererklärung

Sprechen Sie mit uns, wie Sie als Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer Handwerkerkosten in der Steuererklärung geltend machen können. Wir helfen Ihnen gerne!