Steuererklärung für Beamte

Wann müssen Beamte eine Steuererklärung abgeben?

Im Allgemeinen müssen auch Beamte eine Steuererklärung abgeben. Die gesetzlichen Abgabefristen gelten hier wie bei normalen Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft auch.

Krankenversicherungsbeiträge als Beamter

In der Regel sind Beamte über eine private Krankenversicherung versichert. Private Krankenkassen bescheinigen die Beiträge unterteilt in Basisanteil und freiwillig abgeschlossene Wahlleistungen. Nur die Basisabsicherung und die Pflege-Pflichtversicherung sind für die Steuererklärung relevant. Von den privaten Krankenversicherungen erstattete Beiträge sind ebenfalls anzugeben. Für Beamte ist darüberhinaus keine Familienversicherung für Angehörige (Ehepartner, Kinder) möglich.

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    Steuererklärung für pensionierte Beamte

    Pensionierte Beamte beziehen sogenannte Versorgungsbezüge, die den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit zuzuordnen sind. Der bisher gewährte Versorgungsfreibetrag für Pensionen wird im Rahmen der künftigen Gleichbehandlung von Renten und Pensionen peu a peu bis 2040 gesenkt. Der Versorgungsfreibetrag ist umso niedriger und das zu versteuernde Einkommen umso höher, je später der Versorgungsbezug beginnt. Wie sich dies bei steigenden Pensionen oder gar mehreren Versorgungsbezügen auswirken kann, besprechen wir am besten in unserer Steuerberater-Kanzlei

    Arbeitszimmer in der Steuererklärung für Beamte

    Fragen Sie uns, wie und in welcher Höhe Sie als Beamter ihr Arbeitszimmer absetzen können. Gerade wenn Sie Ihr Arbeitszimmer intensiv nutzen (z.B. Lehrer zur Unterrichtsvorbereitung, Klausur-Korrektur, etc.) können Sie Aufwendungen wie anteilige Miete und Nebenkosten, Renovierungskosten oder Abschreibungsbeträge bei Wohneigentum zumindest teilweise von der Steuer absetzen.

    Sonstige Aufwendungen in der Steuererklärung von Beamten

    Sprechen Sie uns drauf an, in welchem Umfang für Sie als Beamter z.B. Reinigungskosten für Dienstkleidung, Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Pauschbeträge für Verpflegung durch den auswärtigen Arbeitseinsatz absetzbar sind. Auch Fortbildungskosten und zugehörige Fachliteratur können sich Beamte größtenteils über die Steuererklärung zurückholen.

    Wir berate Sie gerne!

     

    Was können wir für Sie tun?

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