Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dies entschied der BFH mit drei Urteilen entgegen der Rechtsauffassung des BMF (Az. IX R 48/14, IX R 49/14, IX R 50/14).
Quelle: BFH: Verlust aus dem Verfall von Optionen steuerlich berücksichtigungsfähig