BFH zur Zahlungsverjährung bei mehrfach geänderter Einkommensteuer-Festsetzung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob nach Ergehen eines Änderungsbescheids zur Einkommensteuer die Zahlungsverjährung nur in dem Umfang erneut zu laufen beginnt, als der Änderungsbescheid betragsmäßig von bisher festgesetzten Steuern abweicht und nicht auf Anrechnungsbeträgen beruht (Az. VII R 18/18). Quelle: BFH zur Zahlungsverjährung bei mehrfach geänderter Einkommensteuer-Festsetzung

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BFH: Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens

Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes besteht, erfüllt die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit. Der BFH entschied, dass die Förderung des IPSC-Schießens gemeinnützig ist. Es handele sich um eine dynamische Schießsportdisziplin, bei der ein Schütze in möglichst kurzer Zeit einen festgelegten Parcours mit verschiedenen Zielen (abstrakte Zielscheiben) zu absolvieren hat […]

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