Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Seit dem Erlass der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2432) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend in einer Mantelverordnung auf.
Quelle: Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen