Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen.
Quelle: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes