Der BFH entschied, dass der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Az. V R 8/15).
Quelle: BFH begrenzt Vorsteuerabzug für Unternehmensgründer