I R 18/19, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 13.03.2019

Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten von der öffentlichen Hand beherrschter Kapitalgesellschaften als staatliche Beihilfe Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: I R 18/19, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 13.03.2019