II B 91/15, Beschluss vom 15.06.2016

Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: II B 91/15, Beschluss vom 15.06.2016