III R 62/13, Beschluss vom 29.09.2016

Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif – Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: III R 62/13, Beschluss vom 29.09.2016