IV R 35/13, Beschluss vom 22.09.2016

Keine gewerbliche Prägung einer GbR bei Beteiligung einer natürlichen Person Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: IV R 35/13, Beschluss vom 22.09.2016