IV R 38/15, Urteil vom 01.03.2018

Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer atypisch stillen Gesellschaft – Auslegung der Klageschrift Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: IV R 38/15, Urteil vom 01.03.2018