VIII K 1/16, Urteil vom 13.07.2016

Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof – Besteuerung von Erträgen aus sog. “schwarzen” Fonds mit Sitz im Drittland – Vereinbarkeit von § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit dem Unionsrecht Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: VIII K 1/16, Urteil vom 13.07.2016