VIII R 32/13, Urteil vom 07.06.2016

Abzug von Swapkosten als nachträgliche Beteiligungsaufwendungen – Wegfall des Veranlassungszusammenhangs bei Anteilsrückübertragung und rückwirkendem Verzicht auf die Beteiligungserträge für die gesamte Haltedauer – Entscheidung über vor dem FG gestellte Hilfsanträge im späteren Revisionsverfahren Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: VIII R 32/13, Urteil vom 07.06.2016