VIII R 53/14, Urteil vom 28.02.2018

Schuldzinsenabzug bei steuerpflichtigen Erstattungszinsen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: VIII R 53/14, Urteil vom 28.02.2018