X R 11/14, Urteil vom 21.07.2016

Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen – Auslegung von ermessenslenkenden Verwaltungsanweisungen – Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme wegen Zeitablaufs – Gewerblicher Grundstückshandel Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: X R 11/14, Urteil vom 21.07.2016