XI R 34/16, Beschluss vom 13.02.2019

Zum Ausweis der Pensionsrückstellung im Jahr der Zusage unter Berücksichtigung neuer “Heubeck-Richttafeln” – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 10.04.2019 als NV-Entscheidung abrufbar. Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: XI R 34/16, Beschluss vom 13.02.2019