Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung Veröffentlicht am 18. Dezember 2015 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung Das könnte Sie auch interessieren:Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan unterzeichnetNeues Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan unterzeichnetDBA zwischen Deutschland und den Niederlanden