Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur AO vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 17. Juni 2019 (BStBl I S. 518) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert.
Quelle: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)