Anrechnung kambodschanischer Steuer nach § 34c Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Die in Kambodscha erhobene „Withholding tax on salary“ entspricht im Wesentlichen den deutschen Regelungen zur Einkommensbesteuerung.
Quelle: Anrechnung kambodschanischer Steuer nach § 34c Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)