Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird mit BMF-Schreiben 29. November 2017 zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) unter Berücksichtigung der jüngeren gesetzlichen Änderungen Stellung genommen.
Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1. Januar 2018 das BMF-Schreiben vom 23. Juli 2014 (BStBl I Seite 1175), das zum 31. Dezember 2017 aufgehoben wird.
Quelle: Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG)