Anwendungsfragen zum InvStG in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527 wie folgt ergänzt und geändert: …
Quelle: Anwendungsfragen zum InvStG in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung