Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)

Das Bundesministerium der Finanzen hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Ausführungen zu den §§ 34, 38, 39 und 42 InvStG in das Anwendungsschreiben aufgenommen.
Quelle: Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)