Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Umsatzsteuergesetz (UStG); Erfüllung der umsatzsteuerlichen Anforderungen bei elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen Veröffentlicht am 17. November 2021 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Umsatzsteuergesetz (UStG); Erfüllung der umsatzsteuerlichen Anforderungen bei elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen Das könnte Sie auch interessieren:Verordnung zur Änderung der KassensicherungsverordnungHaftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren…Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung für…