Basiszins zum 2. Januar 2019 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2019 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2019 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.
Quelle: Basiszins zum 2. Januar 2019 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG